Anhebung der Schwelle bei GWG von 410 EUR auf 800 EUR (BMWi)

Am 06.03.2017 hat sich die Koalition auf die Anhebung der Schwelle zur Sofortabschreibung für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro sollen künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden können.

 

Quelle

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
BMWi online

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