Wann wird für eine Fotovoltaikanlage Grunderwerbsteuer fällig?
Muss auf den Anteil des Kaufpreises, der auf eine Fotovoltaikanlage entfällt, Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Es kommt darauf an, wie die Fotovoltaik- bzw. Solaranlage genutzt wird.
- Sofern durch Stromeinspeisungen Vergütungen erzielt werden, ist man grundsätzlich gewerblich tätig. Dabei stellen Auf-Dach-Anlagen Betriebsvorrichtungen dar, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht zum Grundstück gehören und damit keine Grunderwerbsteuer auslösen.
- Etwas anderes gilt bei dachintegrierten Fotovoltaikanlagen. Hier wird Grunderwerbsteuer fällig, weil diese Anlagen Teile des Dachs ersetzen und zum Grundstück gehören.
- Dient eine Fotovoltaikanlage ausschließlich der Eigenversorgung, gehört diese Anlage zum Grundvermögen, und das Finanzamt wird auch auf den Kaufpreis der Anlage Grunderwerbsteuer erheben.
Auch deswegen ist es häufig ratsam, im Kaufvertrag den Gesamtkaufpreis aufzuteilen in: Grund und Boden, Gebäude, Vorräte (z. B. Heizöl), bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Betriebsvorrichtungen, Fotovoltaikanlagen usw.) usw.