Welche Fachliteratur ein Steuerberater kennen muss (BGH, LG)

Auszüge aus Urteilen des BGH und LG Bonn zur Einsichtspflicht eines Steuerberaters:

„... Grundsätzlich darf der Steuerberater auf den Fortbestand einer höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen (...) Maßgeblich ist die jeweils aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung. Über deren Entwicklung muss sich der Berater anhand der (...) einschlägigen Fachzeitschriften unterrichten (...) In Betracht kommen vor allem das vom Bundesfinanzministerium herausgegebene Bundessteuerblatt und die von der Bundessteuerberaterkammer herausgegebene Zeitschrift Deutsches Steuerrecht."

„Solange sich der Steuerberater an der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH und des BVerfG orientiert, arbeitet er pflichtgemäß. (...) Man kann deshalb von ihm regelmäßig nur verlangen, die Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen, die im Bundessteuerblatt und in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht - dem Organ der Bundessteuerberaterkammer - veröffentlicht worden sind. Die Zeitschriften Neue Wirtschaftsbriefe, wistra, Finanzrundschau und Entscheidungen der FG (EFG) gehören nicht zur Standardausstattung einer Steuerberatungspraxis. Die unterlassene Kenntnisnahme dortiger Veröffentlichungen kann dem Berater somit nicht zum Vorwurf gemacht werden.“

Fazit

Zur Pflichtlektüre eines Steuerberaters gehören insbesondere das Bundessteuerblatt (BStBl) und die Zeitschrift Deutsches Steuerrecht (DStR).

 

Quelle

BGH, Urteil vom 25.09.2014, IX ZR 199/13
LG Bonn, Urteil vom 27.5.2008 -15 0 467/07

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