„Arbeitsecke“ ist kein häusliches Arbeitszimmer (BVerfG)

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen eine BFH-Entscheidung, dass eine „Arbeitsecke“ kein häusliches Arbeitszimmer sein kann, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Thema „Arbeitsecke“ hat sich damit erledigt.

 

Quelle

BVerfG, Beschluss vom 27.09.2017, Az. 2 BvR 949/17

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu