„Arbeitsecke“ ist kein häusliches Arbeitszimmer (BVerfG)
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen eine BFH-Entscheidung, dass eine „Arbeitsecke“ kein häusliches Arbeitszimmer sein kann, nicht zur Entscheidung angenommen. Das Thema „Arbeitsecke“ hat sich damit erledigt.
Quelle
BVerfG, Beschluss vom 27.09.2017, Az. 2 BvR 949/17