Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen (FG)

  1. Bei Mietwohngrundstücken kann der Verkehrswert grundsätzlich sowohl durch das Sachwert- wie auch das Ertragswertverfahren ermittelt werden.
  2. Bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen ist allerdings grundsätzlich eine Kaufpreisaufteilung anhand der im Sachwertverfahren festgestellten Verkehrswerte angebracht.
  3. Dem Steuerpflichtigen bleibt es aber auch bei einer Ermittlung der Verkehrswerte im Sachwertverfahren unbenommen, durch ein im Ertragswertverfahren erstelltes Gutachten darzulegen, dass die Kaufpreisaufteilung im Sachwertverfahren wesentlich von der im Ertragswertverfahren abweicht. In diesem Fall obliegt es dem Finanzgericht, die Angemessenheit der im Sachwertverfahren ermittelten Werte zu überprüfen.

 

Quelle

FG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2016 – 13 K 1496/13 E, (Rev. Eingelegt, Az. BFH: IX –B 37/16)
DStRK 2/2017 S. 20. BeckRS 2016, 94519

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