Geldwäschebekämpfung - Die Aufgaben der Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen
Im Zusammenhang mit den Anschlägen auf das World Trade Center am 11.09.2001 wurden national und international bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus eine Reihe neuer gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien verabschiedet, die das Betätigungsfeld von Straftätern immer mehr einschränken sollen.
So wurde im Bundeskriminalamt eine Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, im internationalen Sprachgebrauch FIU (Financial Intelligence Unit) genannt, geschaffen. Dieser obligen nach § 10 Geldwäschegesetz (GwG) die Aufgaben,
- nach § 11 GwG übermittelte Verdachtsmeldungen zu sammeln, auszuwerten und mit Erkenntnissen anderer nationaler Stellen abzugleichen,
- die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder über sie betreffende Erkenntnisse zu unterrrichten,
- Verdachtsmeldungen statistisch zu erfassen,
- einen Jahresbericht zu veröffentlichen,
- nach dem Gesetz Meldeverpflichtete über erkannte Typologien und Methoden der Geldwäsche zu informieren und
- mit der Verhütung und Verfolgung der Geldwäsche und der Finanzierung der Terrorismus zuständigen Zentralstellen anderer Staaten zusammenzuarbeiten
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 24.054 (2013: 19.095) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (§§ 11, 14 GwG) an die FIU übermittelt. Dies entspricht einer Steigerungsquote von 26 %.
Seit Beginn der statistischen Erhebung im Jahr 2003 sind die Verdachtsmeldungen um mehr als das 3,5-fache gestiegen.