Erbschaftsteuer - Bewohnte Immobilie ist steuerfrei

Wenn Kinder, Enkel, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner eine geerbte Immobilie nach dem Tod des Erblassers zu eigenen Wohnzwecken nutzen, so ist dies steuerfrei. Dafür müssen aber mehrere Voraussetzungen gegeben sein:

  • die Erben müssen zeitnah einziehen,
  • dann dort zehn Jahre wohnen bleiben,
  • dort ihren Hauptwohnsitz haben.
  • der Erblasser muss die Immobilie bis zum Tod bewohnt haben.

 

Quelle

§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)

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