Erbschaftsteuer - Bewohnte Immobilie ist steuerfrei
Wenn Kinder, Enkel, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner eine geerbte Immobilie nach dem Tod des Erblassers zu eigenen Wohnzwecken nutzen, so ist dies steuerfrei. Dafür müssen aber mehrere Voraussetzungen gegeben sein:
- die Erben müssen zeitnah einziehen,
- dann dort zehn Jahre wohnen bleiben,
- dort ihren Hauptwohnsitz haben.
- der Erblasser muss die Immobilie bis zum Tod bewohnt haben.
Quelle
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)