Vergabe von Steuernummern soll bundesweit vereinheitlicht werden

Im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll die Vergabe von Steuernummern bundesweit vereinheitlicht werden. Ziel ist es, die Verfahrensabläufe bei den Finanzämtern zu optimieren. Dies teilt das Landesamt für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen mit.

Danach werden die Steuernummern in bestimmten Fällen (zum Beispiel Heirat, dauernde Trennung, Eröffnung eines Betriebes) abweichend vom bisherigen Verfahren vergeben. Für Betriebe, für die bisher keine Steuernummer erteilt wurde, werden bis Ende des Jahres 2017 Steuernummern vergeben werden. Ferner machen es mehrere Zusammenlegungen von Finanzämtern erforderlich, neue Steuernummern zu vergeben.

Die Vergabe einer neuen Steuernummer hat direkte Auswirkungen auf die Unternehmen (zum Beispiel Angaben auf Briefbögen oder Rechnungen). Für die Rechnungslegung kann es sich daher anbieten, statt der veränderlichen Steuernummer die unveränderliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id.) zu verwenden. Auch dies genügt den Anforderungen an eine Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG. Die USt-Id. kann bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt oder später beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

 

Quelle

WPK, Mitteilung vom 13.07.2016, DATEV Nachrichten Steuern

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