Regierung plant bei Immobilienkrediten eine Schuldenobergrenze (BMF)
Um unerwünschten Nebeneffekten eines Immobilienbooms vorzubeugen, prüft die Bundesregierung derzeit strengere Regeln für die Kreditvergabe. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden, wie das "Handelsblatt" berichtet.
Niedriger Zins, niedrige Tilgung, sehr lange Laufzeit – schon ist der Weg ins eigene Heim frei. Wie in anderen europäischen Ländern ziehen die Immobilienpreise seit der Finanzkrise auch in Deutschland immer weiter an. Um mögliche negative Auswirkungen eines Immobilienbooms oder einer bedrohlichen Preisblase frühzeitig entgegenzuwirken, prüft die Bundesregierung jetzt strengere Regeln für die Kreditvergabe. Dies berichtet das "Handelsblatt".
Schuldendeckel angedacht
Wie die Wirtschaftszeitung aus Finanzkreisen erfahren hat, will das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in den kommenden Tagen einen Gesetzentwurf vorlegen, der erweiterte Eingriffsmöglichkeiten für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vorsieht. Die Bafin soll künftig eine Obergrenze festlegen können, die alle Darlehensverpflichtungen eines Schuldners in Relation zu seinem Einkommen setzt. Diese Regelung soll eine Überschuldung verhindern und damit die Ausfallwahrscheinlichkeit von Krediten verringern.
Man darf gespannt sein, wie in dem Gesetz das Einkommen definiert wird, denn das steuerliche Einkommen dürfte dazu kaum geeignet sein.
Weitere Grenzen sollen Risiken mindern
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf dem "Handelsblatt" zufolge einen Wert vor, der das Kreditvolumen ins Verhältnis zum Marktwert der Immobilie setzt. Auf diese Weise trägt die Bank für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, ein geringeres Risiko. Hinzu kommt eine sogenannte Amortisationsanforderung. Diese legt fest, wann ein Kredit vollständig oder zu einem bestimmten Prozentsatz getilgt sein muss.
Bislang gebe es keinen Anlass, die geplanten Regelungen in der Praxis anzuwenden, heißt es dem "Handelsblatt" zufolge im Ministerium. Das BMF reagiere mit den Vorschlägen auf die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität von 2015. In seinem Bericht hatte das Gremium angemerkt, dass frühere Finanzkrisen häufig durch "Übertreibungen auf den Immobilienmärkten" ausgelöst worden seien.
Gesetzentwurf stößt auf Zustimmung
Bei Parlamentariern wie auch dem der Präsidenten des Bafin stoße der Gesetzentwurf auf Zustimmung, schreibt die Zeitung. Der Vorschlag der Bundesregierung solle aber genau geprüft werden.
Quelle
Handelsblatt