Änderungen bei der Steuererklärung beschlossen
Neuen Fristen
Wer seine Steuererklärung selbst ausfüllt, muss diese künftig erst Ende Juli einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai des Folgejahres. Die nun um zwei Monate verlängerte Frist soll vom Steuerjahr 2018 an gelten. Ehepaare beispielsweise mit der Lohnsteuerklasse III und V müssen demnach für 2018 erst bis zum 31.07.2019 ihre Steuererklärung abgeben.
Neue Fristen auch für Steuerberater
Mehr Zeit für die Abgabe erhalten auch Steuerzahler, die sich von einem Berater oder einem Verein helfen lassen. Für sie wird die Abgabefrist von 12 Monate auf 14 Monate erweitert. Für 2018 müsste demnach die Steuererklärung bis spätestens Ende Februar 2020 eingereicht werden.
Voranforderungen
Bei der sogenannten Vorabanforderung von Steuerpflichtigen, die einen Berater nutzen. Hier wird die Abgabefrist von drei auf vier Monate verlängert. Die Vorabanforderung erfolgt nur, wenn die entsprechenden Steuerformulare vorliegen beziehungsweise handelsrechtliche Fristen zur Bilanzerstellung abgelaufen sind.
Neuregelungen beim Verspätungszuschlag
Einen Verspätungszuschlag gibt es bisher schon. Er wurde aber durch den Bearbeiter im Finanzamt je nach individuellem Ermessen festgesetzt. Das soll sich mit dem künftig stärker automatisierten Besteuerungsverfahren ändern. Der Gesetzentwurf sieht daher die Einführung eines obligatorischen Verspätungszuschlages vor.
Erhebung eines Verspätungszuschlages
Der Zuschlag von 25 Euro pro Monat soll nur diejenigen betreffen, die Steuern nachzahlen müssen. Diese automatischen Zuschläge würden aber nur dann greifen, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von sieben beziehunsgweise 14 Monaten nach Ende des Besteuerungszeitraumes abgegeben und wenn zugleich keine Fristverlängerung beantragt wurde. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich nichts. Das gilt auch für Fälle, in denen weder Geld erstattet noch nachgezahlt wird. Hier kann es nur im Einzelfall zu einer Festsetzung des Verspätungszuschlages kommen.
Rentner
In der Koalition heißt es, es muss kein Rentner befürchten, hohe Verspätungszuschläge zahlen zu müssen, weil er fälschlicherweise davon ausgegangen ist, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein. Wer also von seiner Steuererklärungspflicht "überrascht" und erst vom Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung erstmalig aufgefordert wird, für den beginnt der Verspätungszuschlag erst mit dem Ablauf der durch das Finanzamt gesetzten Nachfrist.
Digitalisierung
Das Ergebnis der Modernisierung soll mehr Service sein. Künftig sollen Steuerzahler ihre Daten über das elektronische Steuerverfahren Elster jederzeit vollständig online verwalten können. Daneben soll auch die Möglichkeit ausgeweitet werden, vom Finanzamt vorausgefüllte Erklärungen noch zu überprüfen und anschließend per Mausklick einzureichen. So soll die Bearbeitungszeit verkürzt werden und Steuerzahler über Elster schneller an ihren Steuerbescheid kommen.
Online-Angebot
Die Nutzung des erweiterten Online-Angebotes soll vollkommen freiwillig sein. Wer möchte, kann seine Steuererklärung also weiterhin auf Papier einreichen. Und wer Zweifel an der korrekten Bearbeitung seiner digitalen Daten hat, soll eine klassische Überprüfung durch einen Mitarbeiter beantragen können. Auch soll ein Freitextfeld beim elektronischen Verfahren Steuerzahlern ermöglichen, dem Finanzamt aus ihrer Sicht wichtige Zusatzangaben beizufügen.
Einreichung von Unterlagen
Belege wie etwa Quittungen von Spenden oder Kapitalerträgen müssen nicht mehr grundsätzlich mit eingereicht werden. Wegwerfen darf man sie aber nicht. Das Finanzamt kann sie bei Bedarf anfordern. Die Belege sollen allerdings dann anders als heute ebenfalls online übermittelt werden können.
Nutzen für die Finanzverwaltung
Die Steuerverwaltungen sollen durch die Automatisierung des Großteils der Verfahren personell entlastet und so effizienter werden. Ein Personalabbau ist damit laut Bundesfinanzministerium aber nicht verbunden. Durch den Wegfall vieler Bearbeitungsfälle sollen Finanzbeamte vielmehr zusätzliche Zeit für komplexere Sachverhalte haben. Dies betrifft etwa Fälle, in denen Bürger selbst um eine genauere Prüfung ihrer Steuerdaten bitten, und solche, in denen der Fiskus detailliertere Kontrollen für nötig hält. Auch dürfte das Personal verstärkt in der Betriebsprüfung eingesetzt werden.
Digitale Prüfungsmethoden
Ein elektronisches Risikomanagementsystem soll den Beamten helfen. Wie bei der bereits existierenden Plausibilitätsprüfung werden Verdachtsfälle anhand verschiedener Kriterien digital ausgesiebt und anschließend überprüft. Laut Ministerium wird damit "anders geprüft, aber nicht weniger oder schlechter".
Umsetzung
Ab dem 01.01.2017 sollen die meisten gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Damit wird allerdings nur der rechtliche Rahmen geschaffen - die flächendeckende technische Umsetzung ist in mehreren Schritten bis 2022 geplant.
Quelle
www.bundestag.de