Mindestlohn steigt 2017 auf 8,84 Euro
Mit 8,84 Euro gab die Mindestlohnkommission eine Empfehlung zur Erhöhung des aktuell gültigen Mindestlohns von 8,50 Euro um 34 Cent. Das Kabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission.
Zudem enden zum Jahreswechsel fast alle Ausnahmeregelungen. Lediglich für Zeitungszusteller darf 2017 noch ein Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Für alle anderen Branchen ist der gesetzliche Mindestlohn ab 01.01.2017 verpflichtend.
Zum 01.01.2017 wird im DATEV-Lohnprogramm der Standardwert der Prüfhilfe auf den dann gültigen gesetzlichen Mindestlohn angepasst.