Verlustnutzung - Förderung von Startups beschlossen
Der Finanzausschuss hat am 30.11.2016 Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vieler junger innovativer Unternehmen, sog. Startups, beschlossen. Das Gremium stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986, 18/10348) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion die Linke lehnte den Entwurf ab, während sich die Fraktion Bündnis 90/die Grünen enthielt. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch zwei Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf beschlossen.
Mit dem Entwurf soll die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Bisher hätten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen können, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden hätten. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen.
Quelle
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.11.2016
§ 8c KStG