Steuerberatungsvergütungsverordnung: Begrenzung des Anwendungsbereichs, Über- und Unterschreiten (StBVV)
Anwendungsbereich
Entsprechend einer Regelung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 1 HOAI) ist die Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV) künftig auf Steuerberatertätigkeiten im Inland für Steuerberater mit Sitz im Inland begrenzt. Die EU beabsichtigt, den grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern.
Abweichungen von der StBVV sowohl bei Über- als auch Unterschreitung
In der Verordnung wird nunmehr klargestellt, dass die gesetzliche Vergütung nicht nur – wie bisher in § 4 Abs. 1 StBVV geregelt – über-, sondern künftig im außergerichtlichen Angelegenheiten durch Vereinbarung auch unterschritten werden kann. Auch wenn dies von Seiten der Rechtsprechung, aber auch vonseiten des Verordnungsgebers bereits bei Erlass der StBVV anerkannt war, findet sich diese Regelung jetzt ausdrücklich in § 4 Abs. 3 StBVV. Allerdings muss die Unterschreitung in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen.
Quelle
BR-Drs. 201/16
§ 1 Abs. 1 StBVV
§ 4 Abs. 3 Satz 2 StBVV