Neue Informationspflicht für Steuerberater (§ 4 Abs. 4 StBVV): Über- und Unterschreitung möglich
In der Folge der Änderung des § 4 Abs. 4 Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV) weisen wir als Steuerberater insbesondere unsere Mandanten darauf hin, dass die gesetzliche Vergütung durch Vereinbarung in Textform über- als auch unterschritten werden kann.
Aus Sicht der EU-Kommission war diese Regelung notwendig, damit Mandanten von der Möglichkeit der Unterschreitung künftig überhaupt Kenntnis erlangen können.