Es bleibt dabei: Ein mit Excel geführtes Kassenbuch verstößt gegen die GoBS und ist zu verwerfen (FG)
Eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung liegt nach Ansicht des FG Hamburg nicht vor, wenn die Aufzeichnungen erst am Monatsende und mit Hilfe eines handelsüblichen Excel-Programms erstellt werden. Denn eine Nachvollziehbarkeit des ursprünglichen Inhalts einer erfolgten Buchung ist bei durchgeführten Änderungen nicht mehr durch die Aufzeichnungen selbst gegeben.
Quelle
FG Hamburg, Urteil vom 17.09.2015 - 2 K 253/14, rechtskräftig