Beruflich veranlasste Umzugskosten bei Wegzeitersparnis unter 1 Stunde (FG)
Ein Umzug ist auch dann beruflich veranlasst, wenn die durch ihn gewonnene Zeitersparnis für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weniger als eine Stunde beträgt, er aber zu einer gleichwertigen wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt, nämlich weil der Steuerpflichtige nicht mehr auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen ist, die Arbeitsstätte in weniger als fünf Minuten zu Fuß zu erreichen, mitgeführte Arbeitsmittel bequemer transportieren und für den Arbeitgeber flexibler in die Arbeitsabläufe einbezogen werden kann.
Die Tatsachen, aus denen sich die fußläufige Erreichbarkeit der Arbeitsstätte ergibt, müssen objektiv und leicht feststellbar sein, insbesondere durch im Internet verfügbare Karten über die Lage der Wohnung und der Betriebsstätte.
Quelle
Finanzgericht Köln, Urteil vom 24.02.2016, 3 K 3502/13