Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2016 (BMF)
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 16.12.20015 die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekanntgegeben.
Das vollständige Schreiben finden Sie unter Downloads in der Rubrik Rechnungswesen oder auf der Seite des BMF.
Quelle
BMF-Schreiben vom 16.12.2015, IV A 4 - S 1547/13/10001-03