Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2016 (BMF)
Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung gemäß Schreiben vom 09.12.2015 des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu bewerten.
Das vollständige Schreiben finden Sie unter Downloads in der Rubrik Lohn/Gehalt oder auf der Seite des BMF.
Quelle
BMF Schreiben vom 09.12.2015 - IV C 5 - S 2334/15/10002, DOK: 2015/1055401