Schadensersatzanspruch bei vorgetäuschtem Eigenbedarf (BGH)

Bei Eigenbedarf müssen Mieter in der Regel ausziehen. Vermieter sollten jedoch nicht tricksen, denn der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Mieter in diesem Fall Schadensersatz fordern können.

Mieter können demnach Schadensersatz vom Vermieter verlangen, wenn dieser seinen Eigenbedarf an der Wohnung vortäuscht. Hintergrund war die Klage eines Mieters, dem gekündigt wurde, weil angeblich der neue Hausmeister des Gebäudes in seine Wohnung einziehen sollte. Nach dem Auszug des Mieters zog jedoch statt des Hausmeisters eine Familie in die Wohnung ein.

Vergleich kein Verzicht auf Schadensersatz

Der Mieter forderte daraufhin

  • Den finanziellen Ersatz für höhere Monatsmieten,
  • einen längeren Arbeitsweg und
  • die Kosten des ersten Prozesses.

Die Forderung belief sich auf insgesamt rund 25.800 Euro.

Am Landgericht Koblenz scheiterte der Kläger. Der BGH hingegen gab ihm Recht und wies daher den Fall zur erneuten Beurteilung an das Landgericht zurück. Die Bundesrichter verwiesen darauf, dass der Mieter mit dem während des Prozesses geschlossenen Vergleichs nicht auf eventuelle Schadensersatzansprüche verzichtet hat.

 

Quelle

BGH, Urteil Az.: VIII ZR 99/14

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