Einordnung in Größenklassen Betriebsprüfungsordnung zum 01.01.2016 (BMF)
Ab dem 01.01.2016 gelten für die Einordnung in die Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 neue Abgrenzungsmerkmale.
Den Anhang mit den ab 01.01.2016 geltenden einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen finden Sie auf der Homepage des BMF oder in unserem Downloadbereich.
Quelle
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 4 - S-1450 / 15 / 10001 vom 09.06.2015