Brandenburg: Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes von 5,0% auf 6,5% zum 01.07.2015 (Finanzministerium Brandenburg)

Das Finanzministerium Brandenburg hat bekannt gegeben, dass der anzuwendende Grunderwerbsteuersatz für ab dem 01.07.2015 verwirklichte Übertragungen von im Land Brandenburg belegenen Grundstücken von 5,0 % auf 6,5 % der Bemessungsgrundlage angehoben wird.

Zuvor war der Grunderwerbsteuersatz z.B. in Hessen zum 01.08.2014 von 5,0% auf 6,0%, im Saarland zum 01.01.2015 von 5,5% auf 6,5% und in Nordrhein-Westfalen ebenfalls zum 01.01.2015 von 5,0% auf 6,5% angehoben worden.

 

Quelle

Homepage des Finanzministeriums Brandenburg

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