In Berlin tritt Mietpreisbremse in Kraft
Ab dem 01.06.2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten.
In Gebieten mit „angespannter Wohnungslage“ regelt die Mietpreisbremse für Neuvermietung.
Diese Gebiete werden von den jeweiligen Landesregierungen durch Rechtsverordnung für die Dauer von höchstens 5 Jahren festgelegt. Die Miete darf dort nur maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Letztere bestimmt sich in der Regel nach dem örtlichen Mietspiegel. Zumindest in Berlin ist der Mitspiegel heftig umstritten.
Lag die vom Vormieter zuletzt geschuldete Miete bereits über der Miete, die sich unter Beachtung der Mietpreisbremse errechnet, so darf die Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Ausnahmen gelten außerdem für Neubauten (mit einem Erstbezug und einer Erstvermietung ab dem 01.10.2014) sowie für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (bei Modernisierungskosten von einem Drittel eines vergleichbaren Neubaus).
Berlin ist das einzige Bundesland, in dem die Mietpreisbremse aufgrund der für ganz Berlin geltenden Mietenbegrenzungsverordnung bereits jetzt zur Anwendung kommt.
Sodann wird ab dem 01.07.2015 Nordrhein-Westfalen vor allem für Gebiete im Rheinland und für Münster nachziehen. Andere Landesregierungen prüfen derzeit, in welchen Städten der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist und haben noch keine Termine genannt. In Hamburg diskutiert der Senat aktuell mit der Hamburger Wohnungswirtschaft um die flächendeckende Einführung. Andere Bundesländer wie Sachsen-Anhalt und das Saarland schätzen ihre Wohnungsmärkte nicht als so eng ein und wollen derzeit keine Gebiete für die Mietpreisbremse ausweisen.