Fahrtenbuch und die 7-Tage-Regel (OFD)
Wer Fahrtenbuch führt, muss seine Eintragungen “zeitnah” erledigen - so verlangt es das Bundesministerium für Finanzen. Wer Papier und Stift bemüht, tut ohnehin gut daran, nach jeder Fahrt sofort zum Fahrtenbuch zu greifen, denn nachträgliche Eintragungen, oft mit Hilfe von Kalendern und Routenplanern “rekonstruiert”, sind nicht nur rechtswidrig, sondern fallen bei der Betriebsprüfung schnell auf.
Diese Anforderung ans “zeitnahe Fährtenbuchführen” wurde im Rahmen eines gerichtlichen Beschlusses für die digitale Welt in die sogenannte “7-Tage-Regel” übersetzt: Innerhalb einer Woche müssen Ihre digitalen Aufzeichnungen einer der Fahrtkategorien
- “Betriebsfahrt”,
- “Weg zur Arbeit” oder
- “Privatfahrt”
zugeordnet und um
- die gesetzlich vorgeschriebenen Details des besuchten Geschäftspartners und
- Fahrtanlasses
ergänzt sein.
Quelle
OFD Rheinland und Münster, Kurzinfo LSt-Außendienst Nr. 02/2013 vom 18.02.2013