Umfang des abziehbaren Fahrzeugaufwands für den Ferrari eines Tierarztes (BFH)

  1. Ob ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Beschaffung und Unterhaltung eines Sportwagens durch einen Freiberufler vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer - ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen - angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen haben würde (Anschluss an BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458 [BFH 27.02.1985 - I R 20/82]).
  2. Ist der Aufwand i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG unangemessen, ist Maßstab für die dem Gericht obliegende Feststellung des angemessenen Teils der Betriebsausgaben die Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmers in derselben Situation des Steuerpflichtigen.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 29.04.2014, VIII R 20/12
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO)

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