60 Jahre Kanzlei Henske
Der Kanzleigründer Alfons Henske hat sich im Alter mit 25 Jahren und 8 Tagen und damit als jüngster Berufsangehöriger in Berlin nach erfolgreichem Ablegen der Helfer-in-Steuersachen-Prüfung und Aushändigung der Zulassungsbescheinigung durch die Finanzverwaltung am 03.07.1954 als "Helfer in Steuersachen" selbständig gemacht.
Damit besteht die Kanzlei Henske seit nunmehr 60 Jahre.
Später erfolgten die Bestellungen zum Steuerbevollmächtigten und Steuerberater wie auch zum Rechtsbeistand.
Herr Alfons Henske ist im Jahr 2009 nach 55 Jahren Berufsausübung im Alter von 80 Jahren verstorben.