Nachträgliche Schuldzinsen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH)

Wird eine Immobilie steuerfrei veräußert und reicht der Verkaufserlös nicht aus, die Bankschulden abzulösen, können die Zinsen als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 8.4.2014, IX R 45/13

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