Bildung eines Investitionsabzugsbetrags auch nachträglich möglich (FG)

Ein Investitionsabzugsbetrag kann auch noch nachträglich beantragt werden, um z. B. Gewinner-höhungen im Rahmen einer Betriebsprüfung auszugleichen (Niedersächsisches FG vom 18.12.2013). Da die Finanzverwaltung nicht diese Meinung vertritt (vgl. BMF-Schreiben vom 20.11.2013), sollte in Konfliktfällen Einspruch eingelegt werden. Voraussetzung für ein erfolgversprechendes Einspruchs- oder Klageverfahren ist die tatsächliche Anschaffung des Wirtschaftsgutes. Man wird abwarten müssen, wie der BFH auf das Urteil reagiert.

 

Quelle

Niedersächsisches Finanzgericht 4. Senat, Urteil vom 18.12.2013, 4 K 159/13
BMF-Schreiben vom 20.11.2013 - IV C 6 - S 2139-bb/07/10002

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