Aufteilung des Kaufpreises im Schätzungswege bei Anschaffung eines Mietwohngrundstücks und Modernisierung (FG)

  1. Die Aufteilung des Kaufpreises für ein Grundstück im Schätzungswege ist zulässig und geboten, wenn die Vertragsparteien eine Aufteilung des Kaufpreises vornehmen, die den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht und damit zu unzutreffenden Abschreibungsbeträgen und folglich zu einer unzutreffenden Besteuerung führt. Die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts oder eines Gestaltungsmissbrauchs i. S. von § 42 AO müssen dabei nicht vorliegen.
  2. Erhält der Käufer nach der von den Vertragsparteien gewählten Aufteilung des Gesamtkaufpreises für das Grundstück den Grund und Boden sowie die Altbausubstanz zu einem Preis, der schon den Bodenrichtwert allein für das Grundstück deutlich unterschreitet, liegt ein gewichtiger Anhaltspunkt dafür vor, dass der Aufteilungsmaßstab nicht den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten gerecht wird.
  3. Der Einstandspreis des Verkäufers ist zumindest dann nicht maßgeblich, wenn er das Grundstück und die Altbausubstanz bereits weit unter dem Verkehrswert erworben hat.

 

Quelle

FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.08.13, 10 K 12122/09, NZB eingelegt, Az. BFG: IX B 120/13
DStRE 4/2014

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