Erwägungen zur strafbefreienden Selbstanzeige
Innerhalb der großen Koalition bzw. der Bundesregierung werden derzeit die folgenden Änderungen diskutiert:
- DIe Strafbefreiung wird davon abhängig gemachen, dass alle steuerrelevanten Vorgänge der letzten zehn Jahre lückenlos offengelegt werden. Derzeit sind es fünf Jahre.
- Die strafbefreienden Selbstanzeige für schwere Fälle von Hinterziehung wird ausgeschlossen.
- Die Strafzahlung von fünf Prozent des hinterzogenen Vermögens bei Hinterziehungen von über 50.000 Euro wird erhöht oder gestaffelt.
- Die strafbefreiende Selbstanzeige wird nur ein Mal zugelassen.