Konzept zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BMF)
Die Finanzverwaltung will die Kommunikationsprozesse und Arbeitsabläufe strukturell neu gestalten. Mit verstärktem IT-Einsatz soll das steuerliche Massenverfahren optimiert und die Aufgaben der Steuerverwaltung nachhaltig, effektiv und wirtschaftlich erfüllt werden.
In der Mitteilung des BMF vom 21.11.2014 ist als Diskussionsentwurf zu lesen:
"Gesellschaft und Wirtschaft wurden in den vergangenen Jahrzehnten durch die Einführung der modernen Informationstechnologie (IT) spürbar verändert. Technische Entwicklungen, wie das Internet und die elektronische Kommunikation, beeinflussen dabei auch das Besteuerungsverfahren spürbar. So haben sich die Art und Weise, wie Steuern erklärt, festgesetzt und beschieden werden, seit der Jahrtausendwende stetig weiterentwickelt. Die IT ist in der Finanzverwaltung und auf Seiten der Bürger und Unternehmen nicht mehr wegzudenken.
Neben den technischen Rahmenbedingungen beeinflussen sowohl die demografische Entwicklung der Gesellschaft als auch die zunehmend globalisierten Geschäftsprozesse in der Wirtschaft das Besteuerungsverfahren. Die Globalisierung der Wirtschaft wirkt dabei bis in private Lebenssachverhalte hinein: Waren und Dienstleistungen werden international ausgetauscht und Steuerpflichtige erwirtschaften Einkommen grenzüberschreitend. Die Komplexität und Beschleunigung der Lebenswirklichkeit nehmen zu und die Anforderungen an das Besteuerungsverfahren steigen. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen bei allen am Besteuerungsverfahren Beteiligten bleiben dagegen voraussichtlich auch in den kommenden Jahren begrenzt oder werden sogar knapper.
Aufgrund dieser stetigen Entwicklung ist es erforderlich, das Besteuerungsverfahren zum Nutzen aller Verfahrensbeteiligten, das heißt der Bürger und Unternehmen, ihrer Berater und der Steuerverwaltung, weiter zu modernisieren. Hierzu sind die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, aber auch die rechtlichen Regelungen an die geänderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung sowie die föderale Kompetenzverteilung müssen dabei weiterhin gewährleistet bleiben."
Quelle
BMF, Mitteilung v. 21.11.2014, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens - Diskussionsentwurf