Erfolg mehrerer sauber abgewickelter Selbstanzeigen
Im Gegensatz zum allgemein bekannten Fall Honeß erfolgreiche Selbstanzeigen wegen nicht versteuerter ausländischer Kapitaleinkünfte in erheblicher Größenordnung.
Erreicht wurde dies durch Nacherklärung der Einkünfte und umgehender Überweisung der Steuernachzahlungen. Dabei wurde zunächst ein Sicherheitszuschlag erklärt und auch die Steuern darauf entrichtet, also zunächst ganz bewusst deutlich zu viel.
In dem erfolgreichen Einspruchsverfahren wurden die Einkünfte vom Finanzamt hingegen zutreffend ohne Sicherheitszuschlag angesetzt und die zuviel geleisteten Steuern erstattet. Die Abwicklung erfolgte absolut reibungslos und nach ca. drei Monaten war der Vorgang abgeschlossen.
Die Aufbereitung der Unterlagen und Zahlen war in jeder Beziehung transparent und selbsterklärend.