Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff - GoDB (BMF)

Die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme), die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung werden in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zusammengefasst

Das Erfassen von Belegen innerhalb einer bestimmten Frist, Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher, Aufbewahrungspflichten und noch vieles mehr werden dort geregelt.

Das BMF hat nun die GoBD veröffentlicht. Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.

Noch immer hat die Mehrzahl der Steuerpflichtigen die obigen Vorschriften nicht vollständig zur Kenntnis genommen und insbesondere die sich daraus für die Praxis ergebenen Folgen nicht realisiert.

Spätestens jetzt ist ein Umdenken unungänglich, denn die Finanzverwaltung hat den Fokus der Betriebsprüfungen auf die Beachtung der vorgenannten Vorschriften gelegt und prüft zunehmend die Einnahmenseite und weniger die Ausgabenseite.

Nicht nur in den klassischen Bargeldbranchen wie Gastronomie, dem Taxigewerbe usw. ist mit erheblichen Hinzuschätzungen zu rechnen, die regelmäßig existenzgefährdend sein werden.

 

Quelle

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 4 - S-0316 / 13 / 10003 vom 14.11.2014

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