Gesetzgebung: Kabinett beschließt Mietpreisbremse (BMJV)

Das Bundeskabinett hat am 01.10.2014 den Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) beschlossen.

Hierzu führt das BMJV weiter aus:

  • Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht werden umgesetzt.
  • Mieten werden bei einer Wiedervermietung in Zukunft in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10% übersteigen dürfen.
  • Ferner wird künftig lediglich derjenige den Makler zahlen müssen, der ihn beauftragt hat und in dessen Interesse der Makler tätig geworden ist.

Hinweis

Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Wenn alles planmäßig verläuft, können die Regelungen in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten. Weitere Informationen hierzu hat das BMJV auf seiner Homepage veröffentlicht.

 

Quelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz online

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