Einkommensteuer: Kein Abzug für Computerzeitschriften (FG)
Aufwendungen für Computerzeitschriften sind keine Werbungskosten (FG Münster, Gerichtsbescheid v. 21.7.2014 - 5 K 2767/13 E, rkr.).
Sachverhalt
Der Kläger machte in seiner Einkommensteuererklärung Kosten für diverse Computerzeitschriften als Fachliteratur geltend. Gegen die Versagung dieser Kosten wandte er sich mit der Begründung, dass seine Tätigkeit als Netzwerkadministrator in einem weltweit operierenden Unternehmen die ständige Fortbildung im IT-Bereich erfordere.
Hierzu führten die Richter des FG Münster weiter aus:
- Der Kläger hat nicht ausreichend dargelegt, dass er die konkreten Zeitschriften weitaus überwiegend beruflich verwendet hat.
- Ein allgemeiner Hinweis auf die Notwendigkeit der Weiterbildung genügt hierfür nicht.
- Nach einer Begutachtung aktueller Ausgaben der benannten Zeitschriften ist der Senat zu dem Schluss gekommen, dass diese zu einem beachtlichen Teil Artikel enthalten, die auch für private Computernutzer von Interesse sind, etwa in Bezug auf Computerspiele oder E-Bay-Verkäufe.
- Auch die Artikel, die sich mit Fragen der Programmierung befassen, sind gleichermaßen für den Privatgebrauch von Interesse und in einer für Laien verständlichen Sprache abgefasst.
- Sie dienen daher nicht in erster Linie der Vermittlung von Fachwissen.
Quelle
FG Münster, Newsletter v. 15.9.2014