Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Unter Bestätigung der Rechtsprechung hat der BFH erneut beschlossen, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind.
Quelle
BFH, Urteil vom 24.06.2014, VIII R 29/12
Unter Bestätigung der Rechtsprechung hat der BFH erneut beschlossen, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind.
BFH, Urteil vom 24.06.2014, VIII R 29/12
"Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt, als Einkommensteuer zu zahlen, keine Einkommensteuer zu zahlen."
James Dewar