Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Unter Bestätigung der Rechtsprechung hat der BFH erneut beschlossen, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind.
Quelle
BFH, Urteil vom 24.06.2014, VIII R 29/12
Unter Bestätigung der Rechtsprechung hat der BFH erneut beschlossen, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind.
BFH, Urteil vom 24.06.2014, VIII R 29/12
"Oh, sage mir, wie heißt das Tier, das vieles kann vertragen, das wohl den größten Rachen hat und auch den größten Magen? Es heißet Haifisch auf dem Meer und Fiskus auf dem Lande."
Hoffmann von Fallersleben (eigtl. August Heinrich Hoffmann)