Kein Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit einem Golfturnier (FG)
Ein Unternehmen, das anlässlich einer Benefizveranstaltung ein Golfturnier mit anschließender Abendveranstaltung ausrichtet, kann die entsprechenden Aufwendungen (Platzmiete für den Golfplatz, Kosten der Bewirtung während des Golfturniers und der Abendveranstaltung) nicht als Betriebsausgaben abziehen.
Es greift das sog. Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG). Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Nach einem Schreiben der OFD Hannover fallen alle mit dem Golfsport im Zusammenhang stehenden Veranstaltungen unter das Abzugsverbot.
Quelle
FG Hessen, Urteil vom 11.09.2013, Az. 11 K 1165/12, Pressemitteilung vom 22.05.2013. Es wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: IV R 24/13)
Schreiben OFD Hannover vom 20.05.2009, S 2145 - 80 - StI 224