Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG (BFH)

  1. Die mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG ist ausschließlich nach wirtschaftlichen Maßstäben zu beurteilen. Kapital- und Personengesellschaften sind hierbei gleichermaßen als transparent zu betrachten.
  2. Eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse an einer im maßgeblichen Fünfjahreszeitraum unmittelbar an der grundstückbesitzenden Personengesellschaft beteiligt gebliebenen Kapital- und Personengesellschaften lässt dies nur dann fiktiv zu einer neuen Gesellschafterin werden, wenn sich in diesem Zeitraum deren Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar, d. h. auf den weiteren Beteiligungsebenen, im wirtschaftlichen Ergebnis vollständig geändert hat.

 

Quelle

GrEStG §1 Abs. 2a, § 1 Abs. 3 Nr. 3
BFH, Urt. V. 24.4.2013,II R 17/10, Vorinstanz: FG Düsseldorf v. 3.2.2010, 7 K 1410/09 GE, EFG 2010, 1240, BeckRS 2010, 26028962

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