Kein Erlass von Grundsteuer bei sanierungsbedingtem Leerstand (FG)

Der Steuerpflichtige hat einen durch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bedingten Leerstand seines Mietshauses zu vertreten, so dass die Grundsteuer nicht gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG erlassen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn für das im Sanierungsgebiet belegene Objekt eine Verpflichtung zur Sanierung besteht.

 

Quelle

GrStG § 33 Abs. 1 Satz 1
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.6.2011, 3 K  3074/06 B, Rev. eingelegt, Az. BFH: II R 41/12

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