Berlin führt Übernachtungsteuer (City Tax) ein

Das Land Berlin wird ab dem 01.01.2014 eine Steuer auf private Übernachtungen in Höhe von 5% des Übernachtungspreises erheben.

Der Senat rechnet mit jährlichen Einnahmen in Höhe von rund 25 Mio. € durch die Übernachtungsteuer. Die Übernachtungsteuer soll als sogenannte örtliche Aufwandssteuer eingeführt und bei gewerblichen Übernachtungsbetrieben sowie privaten Anbietern von Übernachtungen erhoben werden. Dazu gehören neben Hotels und Pensionen auch Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze.

Besteuert werden sollen nur private Übernachtungen, begrenzt auf einen zusammenhängenden Übernachtungszeitraum von 21 Tagen.

Beruflich veranlasste Übernachtungen sind von der Steuer ausgenommen. Für Gäste, die erst nachträglich einen beruflichen Aufwand gegenüber dem Finanzamt geltend machen, ist eine Erstattungsmöglichkeit vorgesehen.

 

Quelle

Senatsverwaltung für Finanzen
Merkblätter und Formulare zur Übernachtungsteuer

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