Pauschbetraege unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2014 (BMF)

Das BMF hat die für das Jahr 2014 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gemacht.

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

 

Quelle

BMF, Schreiben vom 16.12.2013 - IV A 4 - S 1547/13/10001-01

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