Abgrenzung Steuerberatung von der unerlaubten Rechtsberatung
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt seit dem 01.07.200 die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es hat damit das bis dahin geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst, welches zunehmend unter Kritik stand.
Für die steuerberatenden Berufe ist die Abgrenzung im Einzelfall regelmäig schwierig.
Dazu ist ein zwischenzeitlich rechtskräftiges Urteil ergangen, wonach die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) der rechtlichen Beratung eines Steuerberaters nicht entgegen stehen, soweit sie mit der Steuerberatung in unmittelbarem Zusammenhang steht und zur sachgemässen Erledigung der Steuerberatung erforderlich ist, wie z.B. der Entwurf eines Vertrags zur Vermeidung einer steuerschädlichen verdeckten Gewinnausschüttung.
Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Düsseldorf zurückgewiesen, damit ist das Urteil rechtskräftig.
Quelle
OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.03.2011, I-23 U 101/10, rkr; Volltext in DStRE 2012, 590
BGH, Beschluss vom 04.7.2013, IX ZR 61/11, BeckRS 2013, 12257
DStR 2012, 323, Urteilsbesprechung von Meixner/Schröder