Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung (BFH)

Die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (hier: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwertminderung ist keine voraussichtlich dauernde Wertminderung und rechtfertigt deshalb keine Teilwertabschreibung.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 24.10.2012, I R 43/11

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