Was Handy & Co. über Ihren Steuerfall verraten
Aus den elektronischen Telefonbüchern lassen sich leicht die Kontakte des Handy-Besitzers zu Firmen und Personen nachvollziehen und beweisen.
Rufumleitungen
Rufumleitungen auf andere Telefonanschlüsse geben den Fahndern wichtige Hinweise auf bisher nicht bekannte Kontakte und Räume. Durch eine Anrufumleitung werden ankommende Gespräche an eine andere Rufnummer weitergesendet. Die Nummer der Rumumleitung lässt sich nicht nur aus den Telefonapparaten ermitteln, sondern auch aus der Netzverwaltung des Telefonanbieters.
Wahlwiederholung
Ebenso nützlich wie verräterisch ist die Funktion Wahlwiederholung, die die Liste der zuletzt gewählten Rufnummern beinhaltet. Moderne Telefone speichern ebenfalls in einer Liste die letzten Anrufer - sowohl angenommene als auch verpasste Anrufe.
SMS
Nicht minder aufschlussreich für Steuerfahnder ist die SMS-Funktion. SMS steht für "Short Message Service", Kurznachrichtendienst. Alle Mobilfunkbetreiber ermöglichen es, Kurznachrichten zu senden und empfangen. Botschaften lassen sich an alle SMS-tauglichen Handys, stationären Telefone und E-Mail-Adressen schicken. Solange die Nachrichten nicht gelöscht werden, bleiben sie abrufbar, und zwar unter Angabe von Sendetag und -zeit.
Mobilfunkanbieter
Ein besonderes Augenmerk legen die Fahnder auf den Mobilfunkanbieter, bei dem das Handy angemeldet ist. Vor allem wollen sie ausländische Mobilfunkanbieter aufspüren. Denn hier vermutet die Steufa sofort intensive Auslandskontakte und Schwarzgeldquellen des Handy-Besitzers. Es soll "böse Buben" geben, die Telefongespräche über ein ausländisches Handys führen und mit ihrem Schwarzgeld im Ausland bezahlen.
IP und Providerabfrage
Weiterhin besteht grds. im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Vorratsdatenspeicherung) die Möglichkeit, die IP-Adresse (personenbezogene Daten) zu ermitteln wie auch mittels Anfrage beim Mobilfunkanbieter die Aufenthaltsorte (Providerabfrage).