Amtliche Anweisung, wie Steuerfahnder Handys, PDA und Computer sichern sollen
In den Zentralen Fahndungs-Nachrichten (ZFN), dem geheimen Infodienst der Steuerfahndung, finden sich nachfolgende Praxistipps für die Finanzbeamten:
"1. Ein Handy sollte gleich bei Beginn der Durchsuchung gesichert werden. Nur so ist vermeidbar, dass Daten gelöscht werden oder es einfach abgeschaltet wird; denn ohne PIN ist das Handy nur schwer und unter erheblichem Zeitaufwand entsperrbar.
2. Anhand der Akku-Anzeige ist der Stromvorrat zu überprüfen. Bei Bedarf ist das Handy ans Stromnetz zu hängen. Nach einem automatischen Abschalten wegen Strommangels wird die PIN wieder zur Inbetriebnahme benötigt.
3. Bei der Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Handys ist deren korrekte Bedienung nicht immer gewährleistet. Unachtsamkeiten können zu Datenverlusten führen. Daher sollte mit dem (eingeschalteten) Handy ein Fachgeschäft aufgesucht werden, welches zugleich - im Rahmen für Serviceeinstellungen am Gerät - komplette Ausdrucke über die gespeicherten Daten fertigen kann."?
Faxgeräte und Telefonanlagen enthalten verräterische Informationen in ihrem Kurzwahlspeicher, Telefonbuch, Gebührenspeicher und Dokumentenspeicher. Noch aufschlussreicher sind elektronische Organizer (PDA, iPhone, iPad) und natürlich Notebooks und stationäre PCs.
Seit geraumer Zeit suchen die Steuerfahnder in den elektronischen Geräten verstärkt nach Informationen Online-Bankverbindungen. Denn deren Angebot nahm und nimmt rasant zu. Schon heute können Bundesbürger ihr Konto in Österreich, der Schweiz, ja sogar in den USA oder auf der reizvollen Karibikinsel Dominica per Computer vom heimischen Wohnzimmer aus verwalten. Bei solchen exotischen Bankverbindungen vermutet der Fiskus stets Steuerhinterziehung.
Quelle
www.steuer-schutzbrief.de