Arbeitgeber darf schon am ersten Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen (LAG)

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, ein Arbeitgeber dürfe - ohne hierfür einen Grund zu brauchen - bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung durch den Arbeitnehmer verlangen.

Diese Entscheidung ist nicht überraschend, denn so steht es auch im Gesetz und hiermit haben die Kölner Richter ihr Urteil auch begründet. Der Wortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG sei eindeutig. Es komme weder darauf an, ob der Arbeitgeber billiges Ermessen ausgeübt, noch ob der Arbeitnehmer sich verdächtig gemacht habe.

Dennoch: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

 

Quelle

LAG Köln, Urteil vom 14.09.2011, 3 Sa 597/11
Arbeitsrechtspraxis Dr. Marc Steffek, www.steffek-arbeitsrecht.de/

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