Arbeitgeber darf schon am ersten Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen (LAG)
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, ein Arbeitgeber dürfe - ohne hierfür einen Grund zu brauchen - bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung durch den Arbeitnehmer verlangen.
Diese Entscheidung ist nicht überraschend, denn so steht es auch im Gesetz und hiermit haben die Kölner Richter ihr Urteil auch begründet. Der Wortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG sei eindeutig. Es komme weder darauf an, ob der Arbeitgeber billiges Ermessen ausgeübt, noch ob der Arbeitnehmer sich verdächtig gemacht habe.
Dennoch: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Quelle
LAG Köln, Urteil vom 14.09.2011, 3 Sa 597/11
Arbeitsrechtspraxis Dr. Marc Steffek, www.steffek-arbeitsrecht.de/