Bundesarbeitsgericht erhöht Flexibilität für Arbeitgeber (BAG)
Das Bundesarbeitsgericht hat am 16.02.2012 eine Entscheidung getroffen, die die Spielräume und die Rechtssicherheit für Arbeitgeber bei der Gestaltung von variablen Vergütungen signifikant erhöht.
Vergeblich geklagt hatte ein ein Mitarbeiter, dessen variables und erfolgsabhängiges Entgelt das Fixum um ein Vielfaches überschritt. Er monierte, dass sich die Vertriebsorganisation zwischenzeitlich geändert habe und er deshalb eine geringere variable Vergütung erziele.
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet sei, eine Organisation vorzuhalten, die ein maximales variables Entgelt ermögliche, falls es keine anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen gebe. Es liege im Wesen einer variablen Vergütung, von Markteinflüssen, der Leistung des Mitarbeiters oder der Vertriebsorganisation abhängig zu sein.
Quelle
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2012, 8 AZR 98/11
Arbeitsrechtspraxis Dr. Marc Steffek, www.steffek-arbeitsrecht.de/