Blei im Trinkwasser ist Mietmangel und berechtigt zur Mietminderung
Überschreitet die Konzentration von Blei im Trinkwasser in einer Wohnung den zulässigen Höchstwert, ist dies ein Mangel der Wohnung. Der Mieter kann deswegen die Miete mindern.
Hintergrund
Vermieter und Mieter einer Wohnung streiten darüber, ob eine Mietminderung berechtigt ist.
Die Bleikonzentration im Trinkwasser in der Wohnung überschreitet die gemäß der Trinkwasserverordnung zulässige Höchstmenge. Dies hat der gerichtlich bestellte Sachverständige festgestellt.
Erst nach einem Ablaufenlassen von 10 bis 15 Minuten liegen die Werte unter der zulässigen Konzentration. Der Mieter hat die Miete deshalb um knapp 5 Prozent gemindert.
Entscheidung
Das AG Hamburg gibt dem Mieter Recht.
Die Überschreitung der zulässigen Höchstwerte stellt einen Mangel dar, der zu einer Minderung führt. Das Ablaufenlassen des Wassers, um die Bleikonzentration zu verringern, mag über einen Zeitraum von wenigen Sekunden zumutbar sein. Für einen Zeitraum von 10 bis 15 Minuten gilt dies jedoch bei weitem nicht mehr. Einen derart langen Zeitraum das Wasser ablaufen zu lassen, bedeutete für den Mieter nicht nur einen nicht zu rechtfertigenden Zeitaufwand, sondern auch eine Verschwendung von Trinkwasser. Dies ist dem Mieter unter ökologischen wie auch finanziellen Aspekten nicht zumutbar.
Eine Minderung von knapp 5 Prozent erachtete das Gericht für angemessen.
Quelle
AG Hamburg, Urteil v. 28.2.2011, 910 C 117/10