Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen ab 01.10.2011
Auch in Nordrhein-Westfalen wird die Grunderwerbsteuer zum 01.10.2011 von 3,5% auf 5,0% erhöht.
Damit folgt Nordrhein-Westfalen den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Haburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt.
Hinweis
Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Eintragung(en) im Grudbuch oder die Kaufpreiszahlung sind insoweit nicht maßgeblich.
Es sollte daher erwogen werden, die Beurkundung des Kaufvertrages vorzuziehen.