Elektronische Rechnung: Bundesrat stoppt Steuervereinfachungsgesetz
Die Bundesländer haben die von Koalition beschlossenen sogenannten Steuervereinfachungen vorerst gestoppt. Das entsprechende Gesetz fand im Bundesrat am Freitag keine Mehrheit.
Damit fehlt vorerst das grüne Licht für die geplanten Erleichterungen bei elektronischen Rechnungen und es bleibt bei den bisherigen Regelungen.
Die Länder lehnen die geplante Möglichkeit ab, dass Bürger künftig wahlweise nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie befürchten, dass die "Zwei-Jahres-Option" zu deutlich mehr Arbeit für die Finanzämter führt.
Das vom Bundesrat aufgehaltene Steuervereinfachungsgesetz umfasst Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung (§ 14 UStG-E), die rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft treten sollten.
Ob Unternehmen sie jedoch tatsächlich schon ab diesem Zeitpunkt bedenkenlos umsetzen können, ist zumindest fraglich, wenn das zugrundeliegende Gesetz erst im Herbst verkündet wird.
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Haufe Online-Redaktion